Jährliche Übung und Unterweisung der Atemschutzgeräteträger
An den Vergangenen Wochenenden stand für unsere Atemschutzgeräteträger die jährliche Übung und Unterweisung auf dem Plan!
Diese ist nicht nur eine Vorschrift, sondern auch essenziell, um im Einsatz sicher und leistungsfähig zu bleiben.
In der Unterweisung wiederholten unsere Kameradinnen und Kameraden die (einsatz-)technischen Details der Atemschutzgeräte und dem dazugehörigen Einsatzvorgehen.
In der Übung hieß es dann „aufschultern und schwitzen“! Das Szenario war ein Kellerbrand und es galt vermisste Personen zu suchen. Hier gehen unsere Atemschutzgeräteträger mit bestimmten Suchtechniken vor, um die Räume auch komplett abzusuchen.
Neben der jährlichen Übung und Unterweisung gibt es zudem noch folgende Voraussetzungen für Atemschutzgeräteträger:
Mindestalter: 18 Jahre
Feuerwehr-Grundausbildung abgeschlossen
körperliche und mentale Fitness
Medizinische Untersuchung in bestimmten Abständen (G26.3)
Ob unter Nullsicht, bei hohen Temperaturen oder körperlicher Anstrengung – eine gute Übung ist wichtig, um im Notfall Leben zu retten!